• Familienrecht

    Ehescheidungen
    Eheverträge
    Trennungsvereinbarungen
    Scheidungsvereinbarungen
    Vermögensauseinandersetzung
    Zugewinn
    Kindes- und Ehegattenunterhalt
    Kindschaftsrecht

  • Erbrecht

    Testamentgestaltung
    Erbauseinandersetzungen
    Pflichtteilsansprüche

  • Seniorenrecht

    Vorsorgevollmacht
    Betreuungsvollmacht
    Patientenverfügung
    Elternunterhalt

Christian Wachter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

1967 in Waldkirchen im Bayerischen Wald geboren, studierte Christian Wachter an der Uni-versität Passau. Er war zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk München II tätig, ehe er sich 1998 der Kanzlei Eisenrieder und Kollegen angeschlossen hat. Hier hat er sich frühzeitig als Fachanwalt speziell den Bereich Familienrecht auf die Fahnen geschrieben.
Die Tätigkeitsfelder im Familienrecht reichen von der Beratung zur Gestaltung von Ehever-trägen bis hin zu Ehescheidungen und den damit häufig verbundenen Fragen der Vermögens-auseinandersetzung, des Unterhalts und des Kindschaftsrechts (elterliche Sorge/Umgang).
Vorrangiges Ziel ist es dabei, die Trennung und Scheidung wirtschaftlich und emotional so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Eine frühzeitige Herbeiführung einer individuellen, außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung – und damit verbunden eine möglichst zeitnah wieder hergestellte Planungssicherheit für die Zukunft – dient dabei den Interessen der in Trennung befindlichen Ehegatten meist mehr, als langwierige, kostspielige wie nerven-aufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen. Dies ganz abgesehen davon, dass eine ein-vernehmliche Regelung der finanziellen Trennungs- und Scheidungsfolgen auch eine weitaus bessere Grundlage für die weiteren, persönlichen Beziehungen und das Wohl der gemein-samen Kinder darstellt, als langjährige und emotional wie finanziell belastende Gerichtsver-fahren. Nicht ohne Grund erfolgt auch bei Gericht häufig der Hinweis: „Sie trennen sich als Paar, als Eltern bleiben Sie weiterhin verbunden.“.
Selbstverständlich ändert diese Grundausrichtung zur Herbeiführung einer umfassenden und außergerichtlichen Einigung nichts daran, dass im Bedarfsfall die Interessen unserer Man-dantinnen/Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellen die Beratung und Interessenvertretung im Erb-recht vor und nach dem Erbfall dar (Ausgestaltung von Testamenten, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsrecht).

Daneben ist Christian Wachter seit Jahren Referent für den Interessenverband ISUV (Inter-essenverband Unterhalt- und Familienrecht). Privat war er langjähriges Vorstandmitglied und ist heute Ehrenvorsitzender des Kreisfischereivereins Rosenheim (KFVR).