Josefine Schneider

Rechtsanwältin

In Traunstein geboren, studierte Josefine Schneider Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach dem Berufseinstieg in einer mittelständischen Kanzlei in München, zog es sie wieder Richtung Heimat. Mittlerweile ist sie seit 2022 Mitglied unserer Kanzlei und Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten im Erbrecht und Familienrecht.
„Beim Erben können sich Besitzer ganzer Häuserzeilen um eine Tasse streiten“ (Zitat v. Josef Kopp, + 1966). Erbrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von Emotionen geprägt, die das Mandat oftmals überschatten. Frau Schneider begegnet unseren Mandanten daher stets mit dem notwendigen Feingefühl und unterstützt unsere Mandanten bei der lösungsorientierten Auseinandersetzung von noch so konfliktbehafteten Erbengemeinschaften oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Um eine solche Situation für seine Liebsten zu vermeiden, ist es oft ratsam, bereits zu Lebzeiten seinen Nachlass durch die Errichtung eines rechtswirksamen Testaments oder der Vornahme von Vermögensübertragungen zu regeln. Auch hier steht Ihnen Frau Schneider gerne mit ihren fachlichen Kenntnissen beratend zur Seite.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Schneider ist das Familienrecht, insbesondere die Beratung zur Ausgestaltung von Eheverträgen, die Regelung und Klärung von Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt) und die Durchführung der Scheidung mit allen Folgesachen. Hierbei hat Frau Schneider stets die Findung eines möglichst einvernehmlichen Lösungswegs im Blick, um vor allem die Belastung für die gemeinsamen Kinder, die mit einem Rechtsstreit der Eltern einhergehen, möglichst gering zu halten.